So gekennzeichnete Produkte erfüllen die Anforderungen der einschlägigen EG-Richtlinien und dürfen daher innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWG) frei gehandelt werden. Die CE-Kennzeichnung hat im Wesentlichen zwei Ziele: Sie soll für bessere Produktsicherheit sorgen und den freien Warenverkehr fördern.
Jeder Hersteller ist verpflichtet, für seine Produkte Konformitätserklärungen abzugeben, in der er (oder ggf. der Importeur) bestätigt, dass alle geltenden europäischen Richtlinien erfüllt sind. Der Hersteller/Importeur haftet auch für seine Produkte. Da die Konformität in Form einer Selbstzertifizierung festzustellen ist, muss der Hersteller/Importeur alle erforderlichen Messungen und Prüfungen selbst durchführen oder durchführen lassen. Ist eine EG-Typenzulassung erforderlich, muss die Überprüfung durch eine benannte Stelle vorgenommen werden.
Europäische Richtlinien
Deutschland ist eines der Gründungsmitglieder der Europäischen Union. Unter anderem bedeutet das, dass in Deutschland europäische Gesetze, Regeln und Richtlinien befolgt werden müssen. Das kann sich auch auf Ihre Anleitungen auswirken.
Rund 40 europäische Richtlinien haben Aufnahme in nationale europäische Rechtsvorschriften gefunden. Diese Richtlinien beinhalten Normen. Der Zweck einer Norm ist, die entsprechenden Richtlinien zu erläutern und deren Einhaltung zu ermöglichen oder zu erleichtern. Richtlinien sind kostenlos verfügbar (auch als Download), während Normen kostenpflichtig sind. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist in Deutschland für die Entwicklung von Normen zuständig. Das Institut begleitet den Entwicklungsprozess, fördert die Anwendung und Einhaltung und veranstaltet Kurse (2).
Wird auf europäischer Ebene eine Einigung bezüglich bestimmter Normen erzielt, erhalten diese Normen eine EN-Nummer. Kann keine (oder keine vollständige) Einigung erzielt werden, stellt jedes Land eine eigene Norm auf.
Zu den wichtigsten Richtlinien gehören die Maschinenrichtlinie, die EMV-Richtlinie und die VEM-Richtlinie.
Beispiel: Richtlinie 2009/142/EG regelt den Schutz vor Gefahren durch Gasverbrauchseinrichtungen. Verschiedene Normen enthalten Anforderungen für gasbetriebene Produkte. Die DIN203 beinhaltet beispielsweise Normen für Gasverbrauchseinrichtungen in Großküchen und schreibt vor, dass für solche Produkte eine Anleitung erforderlich ist. EN IEC 62079 und ISO EIC Guide 37 wiederum geben Auskunft über die Mindestanforderungen, die eine solche Anleitung zu erfüllen hat. Zusätzlich verlangt noch die DIN203 die Erfüllung ergänzender Bedingungen. Da diesbezüglich nationale Unterschiede bestehen (unter anderem bezüglich Gaskopplung und Injektionsdruck), müssen auch diese Unterschiede in der Anleitung berücksichtigt werden (3).